Die ergotherapeutische oder logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden (z.B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Internist). Sie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Vor Beginn einer ergotherapeutischen oder logopädischen Therapie muss zunächst eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Hiernach erhalten Sie bei Bedarf ein Rezept. Der Arzt legt die Häufigkeit der Therapie und die Dauer nach den sogenannten „Heilmittelrichtlinien“ fest.
Weitere wichtige Informationen für die Ergotherapie und Logopädie:
Therapiebeginn: Die Therapie sollte nach medizinischer Untersuchung so schnell wie möglich begonnen werden. Nach der Ausstellung eines Rezeptes sollte der erste Termin innerhalb von 12 Tagen erfolgen.
Hausbesuche: Bei Transport- oder Bewegungsunfähigkeit machen wir gerne Hausbesuche! Diese müssen dann vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Therapieintervalle: Die Therapie erfolgt je nach Verordnung und Ausprägung ein- bis dreimal pro Woche 30 – 60 min.
Therapiedauer: Die Dauer ist abhängig von der Schwere der Störung, dem Zeitraum seitdem die Störung besteht, der Motivation und dem Allgemeinzustand des Patienten. Durch einen hohen Bezug zum Alltag und die kontinuierlichen Empfehlungen für häusliche Übungen wird aber versucht, schnellstmöglich Erfolge zu erzielen. Bei Kindern ist für einen raschen Therapieerfolg die Einbeziehung der Eltern entscheidend.